ABMELDUNG
VON UNS GEKAUFTER FAHRZEUGE
Sicherheit beim Autoverkauf
Ein wichtiges Kriterium, wenn Sie ein verkauftes Fahrzeug
samt den notwendigen Papieren aus der Hand
geben, ist die sofortige Stilllegung des KFZ bei der KFZ-Zulassungsstelle, so das Auto noch angemeldet ist.
Von uns gekaufte Fahrzeuge werden in aller Regel am nächsten Werktag
(je nach Aufkommen jedoch spätestens am 3. Werktag) abgemeldet.
Auf Wunsch erhalten Sie von uns postalisch oder per FAX eine Kopie
des entwerteten Fahrteugscheines.
Abmeldebestätigungen, wie sie früher üblich waren, gibt es im Rahmen der EU nicht mehr.
Diese Kopie sollten Sie dann samt des
Kaufvertrages an Ihren Versicherer schicken, damit dieser Ihre bestehende
KFZ-Versicherung stilllegen kann.
Innerhalb kurzer Zeit (abhängig v. d. KFZ-Zulassungsstelle )
sollten Sie dann von jener Behörde auch
eine Benachrichtigung über die Stilllegung des Fahrzeuges erhalten.
Anmerkung:
Von uns beauftragte Aufkäufer / Fahrer sind angewiesen,
auf Wunsch einen gültigen Personalausweis vorzulegen!
Sofortige Abmeldung aller von uns gekauften Fahrzeuge
kostenlos!
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