Die Bewilligung einer Autofinanzierung ist letztlich auch immer von der Bonität des Antragstellers abhängig.
Im Idealfall verfügt der Kunde über ein geregeltes und nachweisbares Einkommen, durch das die Tilgung des Kredits
samt Zinsen gewährleistet ist,
so dass der Kreditgeber (Autokreditbank, KFZ-Leasinggesellschaft oder Kreditinstitut)
nicht von vorneherein mit einem Ausfall
- also der Zahlungsunfähigkeit - des Kunden rechnen muß.
Speziell bei KFZ-Finanzierungen ohne Schufaauskunft / Eintrag verlangen Banken oder Leasinggesellschaften gerne die Bürgschaft eines solventen Dritten.
Nun gibt es jedoch auch Fälle, wo eine Finanzierung von der Absicherung der Rückzahlung des Kredits durch den Kunden, von der Bereitschaft eines Dritten als Bürge zu fungieren, vom Kreditgeber abhängig gemacht wird.
Dies ist meist dann der Fall, wenn der Gläubiger Zweifel an der anhaltenden Zahlungsfähigkeit des Kunden hat.
Gründe hierfür können ein negativer Schufa-Eintrag, hohe Zahlungsverpflichtungen des Kunden im Allgemeinen (Lebenshaltungskosten, wie Miete, Strom, Versicherungen ect.), oder sonstige Risikofaktoren sein.
Durch eine Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge im Falle eines Zahlungsausfalles des Kreditnehmers für die Rückzahlung des Kredits (meist gesamtschuldnerisch) zu haften.
In der Praxis bedeutet das, dass Bürgen im Falle einer Insolvenz die Kreditsumme nebst Zinsen und Zinseszinsen anstelle des eigentlichen Schuldners abbezahlen müssen. Als Bürge kommt zunächst jeder Dritte in Frage, der selbst über ein geregeltes Einkommen und / oder Sicherheiten (das können Immobilienbesitz sonstige Sachwerte, pfändbare Lebensversicherungen oder Rentenansprüche sein) verfügt.
Hieraus ergibt sich natürlich eine finanzielles Risiko für den Bürgen, das genau kalkuliert sein will!
Schließlich kann es hier - je nach Höhe der Finanzierungsumme - schnell um die Existenz des Bürgen gehen.
Eine Bürgschaft sollte man also nur dann eingehen, wenn man keine Zweifel an der Zahlungsfähigkeit (und auch an der Zahlungsmoral)
des eigentlichen Schuldners hat und / oder ggf. das Eintreten der Bürgschaft finanziell zu verkraften ist.
Andernfalls sollte man von einer Bürgschaft besser absehen.
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