Der Restwert (auch Restrate oder Schlußrate) spielt bei Leasingverträgen eine Rolle.
Bei KFZ-Finanzierungen - in Bezug auf die Konditionen - nicht, da das Fahrzeug i.d.R. vollfinanziert wird, also dann auch keine Schlußrate (die vom Restwert abhängig ist) fällig wird.
Autoleasinggesellschaften legen als Restwert die Summe fest, die der Kunde nach Ablauf des Leasingvertrages zu entrichten hat, wenn er das KFZ übernehmen (umgangssprachlich "rauskaufen") möchte.
Man sollte sich am besten vor Abschluß eines solchen Leasingvertrages schon überlegen, ob man diese Option nutzen
will.
Der Grund liegt auf der Hand. Je geringer die monatliche Leasingrate, desto höher die Schlußrate.
Weiß man als Kunde im Vorfeld schon, dass eine Übernahme des Autos nicht gewünscht wird, ist es deshalb ratsamer, eine möglichst günstige monatliche Rate auszuhandeln. Möchte man das KFZ jedoch nach Ablauf des Vertrages übernehmen, ist es natürlich besser, durch die schon geleisteten Raten möglichst viel abgegolten zu haben.
Problematisch kann es allerdinngs dennoch werden, wenn der Restwert (und somit die Schlußrate) im Vertrag nicht festgelegt wurde, sondern Vereinbarungen gelten, nach denen der Restwert erst nach Ablauf des Vertrages auf Basis eines dann gültigen Listenpreises ermittelt wird.
Denn meistens ist es so, dass Listenpreise den tatsächlichen Marktwert übersteigen.
Und das ist meistens leider der Fall.
Der Markt richtet sich bekanntlich nach Angebot und Nachfrage.
Es nützt also wenig, wenn in Autoberwertungslisten Preise angegeben sind, die auf dem freien Markt nicht realisierbar sind.
Ergo, der Kunde kauft dann ein Auto zu einem Preis aus dem Vertrag, der überhöht ist.
Als Privatperson sollte man sich also überlegen, ob eine Vollfinanzierung über einen Kredit nicht ratsamer ist.
Hier hat man die tatsächlichen Konditionen von Anfang an im Blick.
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